Rechtsgültigkeit von elektronischen Signaturen in Spanien

Ist eine elektronische Signatur in Spanien rechtsverbindlich?
Ja. In Spanien sind elektronische Signaturen seit 2003 gesetzlich anerkannt. 2016 wurden die Vorschriften zu elektronischen Signaturen in der gesamten Europäischen Union durch die eIDAS-Verordnung vereinheitlicht.
Welchen Gesetzen unterliegen elektronische Signaturen in Spanien?
2016 hat Spanien die eIDAS-Verordnung umgesetzt, die die Gesetze für elektronische Signaturen in der gesamten EU vereinheitlicht. Jede elektronische Signatur, die über einen von einem EU-Mitgliedstaat zertifizierten Anbieter von Vertrauensdiensten geleistet wird, ist in der gesamten Europäischen Union rechtskräftig und durchsetzbar.
In der eIDAS-Verordnung werden drei Arten von elektronischen Signaturen definiert:
Einfache elektronische Signatur (SES)
Die einfache elektronische Signatur ist die grundlegendste Art der elektronischen Unterschrift. Der Unterzeichner kann seinen Namen tippen oder zeichnen, und es wird kein elektronisches Formular zur Validierung der Signatur verwendet. Diese Art von Signatur ist zwar sehr einfach zu verwenden, aber auch am leichtesten anfechtbar, da es nur begrenzte Sicherheitsprotokolle gibt, um die Authentizität des Unterzeichners zu überprüfen.Fortgeschrittene elektronische Signatur (AES)
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur muss sicherstellen, dass die Unterschriften eindeutig mit dem Unterzeichner verknüpft und in der Lage sind, diesen zu identifizieren. Sie muss mit Hilfe von elektronischen Signaturerstellungsdaten generiert werden, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen und unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Die qualifizierte elektronische Signatur ist eine striktere Form der AES und der einzige Signaturtyp, der den gleichen rechtlichen Stellenwert hat wie eine handschriftliche Unterschrift. Es handelt sich um eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einem qualifizierten digitalen Zertifikat begleitet wird, das von einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit (QSCD) erstellt wurde. Die QSCD muss von einem qualifizierten EU-Vertrauensdiensteanbieter (TSP) ausgegeben werden, der in der European Union Trust List (EUTL) aufgeführt ist.
Qualifizierte elektronische Signaturen sind rechtlich gleichwertig miteiner handschriftlichen Unterschrift. Nicht qualifizierte elektronische Signaturen können vor Gericht nicht allein deshalb als Beweismittel abgelehnt werden, weil sie in elektronischer Form vorliegen oder weil sie die Anforderungen einer QES nicht erfüllen.
Welche Art von elektronischer Signatur benötige ich?
In Spanien ist eine SES für die folgenden Arten von Dokumenten ausreichend:
Personalunterlagen
Verbraucherverträge
Gewerbliche Miet- und Leasingverträge
Lizenzvereinbarungen
Eigentumsübertragungen
Datenschutzerklärungen
In Spanien ist eine QES für die folgenden Arten von Dokumenten erforderlich:
Beglaubigungen
Testamente
Eheverträge
Nachlassverträge
Welche Arten von elektronischen Signaturen sind bei PandaDoc möglich?
PandaDoc bietet SES- und QES-Signaturen. Hier erfahren Sie, wie PandaDoc die globale Gesetzgebung für elektronische Signaturen umsetzt:
Digitale Signaturzertifikate für jedes Dokument
Asymmetrische Verschlüsselung oder Verschlüsselung mit öffentlichem Schlüssel
Erfassung von IP-Adressen
Kontoerstellung und Anmeldeanforderungen
Zweistufige Verifizierung für Unterzeichner und Zeichnungsberechtigte
DSGVO-Konformität
Kann ich die PandaDoc Software für elektronische Signaturen in Spanien verwenden?
Ja, die elektronischen Signaturen von PandaDoc sind mit den spanischen Gesetzen für elektronische Signaturen konform. Das macht es für Sie einfach, Verträge zu unterschreiben und in Spanien Geschäfte zu machen. Mit einer Registrierung können Sie PandaDoc 14 Tage lang kostenlos testen.
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