eIDAS und QES
Die eIDAS-Verordnung Nr. 910/2014 legt den Rahmen für die Rechtmäßigkeit der drei Arten elektronischer Signaturen in der EU und im Vereinigten Königreich fest: einfache elektronische Signaturen, fortgeschrittene elektronische Signaturen (AES) und qualifizierte elektronische Signaturen (QES), wobei letztere den höchsten Standard darstellen. Die gute Nachricht: PandaDoc bietet Signaturen auf eben diesem Niveau.
